Klimaschutz NRW

In welcher Weise führt die Landesregierung das vorgesehene Monitoring des Klimaschutzplans fort?

Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 13.03.2019 hat die GRÜNE-Fraktion um einen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand des Monitorings zum Klimaschutzplan NRW gebeten. Das Monitoring der Umsetzung des Klimaschutzplanes ist laut § 8 Klimaschutzgesetz NRW für die Landesregierung verpflichtend: „Die Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans werden von einem wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet. Die Ergebnisse des Monitorings werden veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie für die Arbeit des Sachverständigenrates Klimaschutz nach § 9.“

In §8 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW werden zudem die sieben vorgesehenen Elemente des Monitorings beschrieben. Der vorgelegte Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/1801) geht in keiner Weise auf die vorgesehenen Elemente des Monitorings ein, sondern führt hauptsächlich Maßnahmen der Landesregierung aus, die zwar in Zusammenhang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung stehen, jedoch nicht im Klimaschutzplan NRW enthalten sind.

Auf diesen Umstand angesprochen, begründete Minister Pinkwart in der Ausschusssitzung am 13. März das Ignorieren der gesetzlichen Vorgaben und der in der Berichtsanfrage genannten Aspekte damit, dass die Frist für die Vorbereitung von Ausschussvorlagen im Vergleich zur Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen sehr kurz und daher eine bessere Aufbereitung nicht möglich sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich mit dieser Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nach, wie die Ergebnisse des bisherigen Monitorings des Klimaschutzplans und wie zukünftige Maßnahmen aussehen.

Aus der Antwort lese ich, dass der Klimaschutzplan NRW seit dem Regierungswechsel ausgesetzt ist. Die "Weiterentwicklung" in ein "Klimaschutzaudit" wurde auch fast zwei Jahre nach der Wahl noch nicht angegangen, wie sonst muss man "die Konzeption […] ist in der Vorbereitung" verstehen?

Diese Landesregierung fühlt sich ganz offenbar nicht an Gesetze gebunden. Auch wenn sie in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurden, muss sich diese Landesregierung daran halten und nach Klimaschutzgesetz ein Monitoring zur Umsetzung des Klimaschutzplanes vorlegen. Wie soll eine Landesregierung, die selbst Tatenlosigkeit beim Klimaschutz vorlebt, glaubwürdig mehr Einsatz beim Klimaschutz von Unternehmen und Bürger*innen fordern. Schwarz-gelb verschläft die Klimakrise. Es wird Zeit, dass wir sie wachrütteln.

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